IG Gewerbe

Beschilderung und Gestaltungsregeln Erdgeschosslagen

Das Netzwerktreffen am 31.03.22 hat gezeigt, dass viele Gewerbetreibenden in der HafenCity gemeinsame Herausforderungen haben. Ein Thema war die Frage: Dürfen Gewerbetreibende eigene Schilder zur besseren Orientierung in der HafenCity aufstellen?

Kurze Antwort: Für eine Beschilderung auf öffentlichem Grund muss beim Amt für Bauordnung und Hochbau ein Antrag auf Sondernutzung gestellt werden. Die offiziellen Gestaltungsleitfäden für publikumsbezogene Erdgeschosse und Warftgeschosse haben wir hier für euch verlinkt. Die Leitfäden sollen für ein harmonisches städtebauliches Konzept sorgen und den HafenCity-Gewerbetreibenden eine hohe Sichtbarkeit ermöglichen. Die gewonnene Attraktivität soll zum dichten Lauf von Besucher*innen und Kund*innen in der HafenCity führen. Der jeweils gültige Bebauungsplan mit weiteren Details zu den Werbeanlagen lässt sich über das Planportal der Stadt Hamburg abrufen: https://www.hamburg.de/planportal/

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